Aktuelles zur DüVO: Sperrfristverschiebung
Für die Ausbringung von Düngemitteln, die mehr als 1,5 % N in der TS enthalten, auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau im nicht roten Gebiet gilt lt. LfL Bayern für den Landkreis Landsberg eine Sperrfristverschiebung um 4 Wochen (Achtung: nicht ein Monat!). Sperrfrist: 29. November 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026! Ausführliche Informationen rund um das…