Für die Ausbringung von Düngemitteln, die mehr als 1,5 % N in der TS enthalten, auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau im nicht roten Gebiet gilt lt. LfL Bayern für den Landkreis Landsberg eine Sperrfristverschiebung um 4 Wochen (Achtung: nicht ein Monat!).
Sperrfrist: 29. November 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026!
Ausführliche Informationen rund um das Sperrfristprogramm finden Sie bei der LfL Bayern.