Info zur Gülleausbringung
Die Meldung für die Ausnahmeregelung zur Ausbringung wasserverdünnter Rindergülle mit Breitverteiler ist jetzt möglich; das Meldeportal wurde freigeschaltet. Die LfL informiert hierzu wie folgt: „Alle Betriebe (>15 ha) müssen sich einmal jährlich melden, wenn Sie nicht bodennah, streifenförmig die flüssigen Wirtschaftsdünger ausbringen.“ Zugang zum Meldeportal und weitere Infos unter www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik. Oder direkt zum Meldeportal. Probenahmegefässe…

