Im Vergleich zu den Vorjahren ändert sich die Berechnung der Agrardieselrückerstattung für 2024. Der Agrardiesel wird nicht sofort abgeschafft, jedoch wird die Rückerstattung schrittweise in drei Etappen bis 2026 verringert. Die Kürzung beginnt bereits 2024, und es gibt nun zwei unterschiedliche Entlastungssätze – für den Zeitraum Januar/Februar 2024 und für den Zeitraum ab März 2024.
Um die Rückerstattung korrekt zu berechnen, müssen die Bestände zu folgenden Stichtagen bekannt sein:
- Restbestand zum 31. Dezember 2023
- Restbestand zum 29. Februar 2024
- Restbestand zum 31. Dezember 2024
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