Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie produzierende Gewerbe können gemäß § 9b StromStG eine Rückerstattung der Stromsteuer für betriebliche Nutzung erhalten. Die Entlastung wurde für 2024/2025 auf ca. 20 € pro Megawattstunde erhöht. Der Schwellenwert für die Rückerstattung wurde auf 12,5 MWh gesenkt, sodass auch kleinere Unternehmen profitieren können. Die Antragstellung erfolgt online über das Zollportal – dafür wird (wie beim Dieselantrag) ein ELSTER-Organisationszertifikat für das Unternehmen und das Formular 1453 benötigt. Es sind Nachweise zur Stromnutzung und ggf. zur Abrechnung erforderlich.