Für Winter 2017/2018 gibt das Fachzentrum Agrarökologie Pfaffenhofen bekannt, dass Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff (ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte) im Landkreis Landsberg NICHT zu folgenden Zeiten aufgebracht werden dürfen:
Ackerland:
1. Oktober 2017 bis 31. Januar 2018
Grünland:
15. November 2017 bis 14. Februar 2018
Bitte beachten Sie abweichend gültige Kernsperrfristen z. B. in Wasserschutzgebieten.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff und Phosphat auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubringen.
Bitte beachten Sie abweichend gültige Kernsperrfristen z. B. in Wasserschutzgebieten. (Quelle: http://www.aelf-ff.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau)
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