Die Düngeverordnung schreibt vor der ersten Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (>50 kg N/ha und >30 kg P/ha) eine schriftliche Düngebedarfsermittlung vor.
Die Bayerische Landsesanstalt für Landwirtschaft stellt ein kostenloses EDV-Programm für die Düngebedarfsermittlung zur Verfügung. Die Excel-Datei und ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.