Ab 2020 müssen gemäß § 6 (3) DüV flüssige organische Düngemittel, die einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff haben (z. B. Gülle), auf bestelltes Ackerland streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.
Alle Informationen dazu finden Sie auf unserem Merkblatt oder auf der Homepage der LfL.