Entsprechend der Vorgaben der verschärften Düngeverordnung sind Landwirte ab Anfang Mai 2020 verpflichtet, sämtliche Düngemaßnahmen spätestens zwei Tage nach der Düngung schlagspezifisch unter Angabe der Düngerart und der ausgebrachten Nährstoffmenge aufzuzeichnen.
Wir stellen Ihnen Vorlagen zur Verfügung, die Sie für die Aufzeichnung verwenden können: