Für die Ausbringung von Düngemitteln, die mehr als 1,5 % N in der TS enthalten, auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigen Feldfutterbau gilt lt. AELF Fürstenfeldbruck für den Landkreis Landsberg eine Sperrfristverschiebung um 4 Wochen:
Im Landkreis Landsberg ist die Sperrfrist vom 29. November 2021 bis einschl. 28. Februar 2022 einzuhalten.
Ausführliche Informationen finden Sie beim Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Fürstenfeldbruck.